Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Bachelorstudium

Auf dieser Seite werden Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Bachelorstudium zusammengestellt. Fragen, die hier nicht beantwortet werden oder Hinweise können Sie an die Fachstudienberatung richten. Weitere Beratungsangebote und Ansprechpartner finden Sie hier.

Beachten Sie:
Diese Seite soll eine Hilfestellung sein und versteht sich als Ergänzung zum den Studienplänen. Ihren Studienplan sollten Sie sorgfältig gelesen haben.
Die hier wiedergegebenen Informationen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. In Zweifelsfällen ist allein die Prüfungsordnung verbindlich.

Wie lassen sich im Bachelorstudium die Semesterwochenstunden (SWS) in ECTS-Punkte umrechnen?
Im Bachelorstudium werden Vorlesungen und Praktika in der Regel mit 1 ECTS-Punkt und Übungen mit 2 ECTS-Punkten pro SWS gewertet. Dem liegt ein Arbeitsaufwand von 30 Stunden pro ECTS-Punkt zugrunde.
Kann ich mein Nebenfach im Bachelorstudium wechseln?
Generell ist ein Wechsel des nichtphysikalischen Wahlpflichtfaches (kurz oft "Nebenfach") nur möglich, sofern man dort noch keine "offizielle" Prüfung abgelegt hat (siehe hierzu: Wann gilt eine Prüfung als "offiziell" abgelegt?). Mit der ersten abgelegten Prüfung erfolgt die Festlegung auf das nichtphysikalische Wahlpflichtfach, danach ist ein Wechsel nur noch in Ausnahmefällen möglich und muss vom Prüfungsausschuss genehmigt werden. Dies gilt auch für etwaige Vorleistungen im nichtphysikalischen Wahlpflichtfach.
Wann gilt eine Prüfung als "offiziell" abgelegt?
  • Der erste Schritt zu einer "offiziellen" Modulprüfung oder Modulteilprüfung ist die Anmeldung der Prüfung während der Anmeldefrist über das Campus-Studierendenportal. Dies ist im Gegensatz zu sonstigen Erfolgskontrollen, die nicht einer Modulprüfung oder Modulteilprüfung zugeordnet sind.
  • Sollten Sie sich zu einer Prüfung angemeldet haben, die Sie nicht ablegen wollen, können Sie sich bis zum Ende der Abmeldefrist problemlos wieder abmelden.
  • Im nächsten Schritt nehmen Sie an der Prüfung teil, womit sie als "offiziell" abgelegt gilt. Bitte beachten Sie: jede Prüfung, zu der Sie sich anmelden (und nicht innerhalb der Frist wieder abmelden), an der Sie aber nicht teilnehmen, wird als "nicht bestanden" gewertet!
Kann ich mir auch Leistungen aus anderen Studiengängen bzw. Studiengängen an anderen Hochschulen bzw. extern erbrachte Leistungen anerkennen lassen, und was muss ich dazu tun?
  • Der Prüfungsausschuss entscheidet darüber, ob Leistungen aus anderen Studiengängen oder an anderen Hochschulen (ggf. teilweise) oder Leistungen, die außerhalb von Hochschulen erbracht wurden, anerkannt werden können.
    Bitte beachten Sie dabei, dass bei Neuimmatrikulation in einen Bachelorstudiengang Anträge auf Anerkennung innerhalb eines Semesters nach der Immatrikulation zu stellen sind. (SPO §19 (2)).
  • Der Prüfungsausschuss prüft dazu, ob die in den Veranstaltungen erworbenen Kompetenzen den Anforderungen des Studiengangs an der KIT-Fakultät für Physik entsprechen. Gegebenenfalls wird dazu eine detaillierte Übersicht benötigt, z.B. Modulhandbücher, Skripte, Vorlesungsmitschriften oder Praktikumsprotokolle.
  • Entscheidungen zur Anerkennung von Veranstaltungen anderer KIT-Fakultäten werden vom Prüfungsausschuss der entsprechenden KIT-Fakultät getroffen. Dies gilt insbesondere für die KIT-Fakultät für Mathematik (Ansprechpartner: Dr. Peer Kunstmann).
  • Das Verfahren läuft typischerweise wie folgt ab:
    • Studierende der Geophysik und Meteorologie kontaktieren bitte zunächst den/die Fachstudienberater/in des Fachs.
    • Sie beantragen Anerkennung unter Vorlage der dazu benötigten Unterlagen in der Regel in der Sprechstunde des zuständigen Mitglieds des Prüfungsausschusses.
    • Der Prüfungsausschuss stellt nach Prüfung der Unterlagen ein Formular mit einer Liste der anzuerkennenden Studienleistungen aus.
    • Betrifft die Anerkennung nur Veranstaltungen, die vom Prüfungsausschuss der KIT-Fakultät für Physik anerkannt werden, schickt der Prüfungsausschuss das Formular direkt an das Prüfungssekretariat Physik.
    • Müssen noch Veranstaltungen einer anderer Fakultät anerkannt werden, gehen Sie mit dem Formular zum Prüfungsausschuss der anderen Fakultät und bringen das Formular zurück zum Prüfungsausschuss der Fakultät für Physik. Von dort wird es ans Prüfungssekretariat Physik weitergeleitet.
Wie werden die Noten einer ausländischen Universität bei der Anerkennung umgerechnet?
 
Die Umrechnung der Noten von ausländischen Universitäten erfolgt in der Regel nach der modifizierten Bayerischen Formel:

Notenumrechung KIT

Darin sind P_min und P_max die kleinste Punktzahl, die einer bestandenen Leistung entspricht und die höchste erreichbare Punktzahl.  So wird linear auf unser Notensystem abgebildet, nachdem die errechnete Note auf Drittelnoten gerundet wurde.  In einigen Ländern ist die Notenskala nicht linear.  Dem wird mit einer abweichenden Höchstnote in der Modifizierten Bayrischen Formel Rechnung getragen. Ausnahmen bilden Frankreich  (Höchstnote 16 statt 20), Niederlande von (9 statt 10) und Portugal (18 statt 20). Damit folgen wir, wie überall am KIT, im Wesentlichen der Empfehlung der Kultusministerkonferenz.
Ich benötige eine Leistungsbescheinigung für meinen BAföG-Antrag, was muss ich tun?
Zunächst benötigen Sie das entsprechende offizielle "Formblatt 5" vom BAföG-Amt oder der Webseite www.bafög.de. Mit diesem sowie einem aktuellen Notenauszug gehen Sie zum Prüfungssekretariat Physik (Physikhochhaus, Raum 9-13, Frau Müller). Dort wird das Formular ausgefüllt und an den Prüfungsausschuss weitergeleitet. Liegt kein übermäßiger Verzug in den eigenen Studienleistungen vor, so bestätigen wir Ihnen auf dem Formular, dass Sie die üblichen Leistungen im Studium erbracht haben. Sie bekommen das Formular im Prüfungssekretariat zurück und können es zusammen mit dem Notenauszug beim BAföG-Amt einreichen.
Was sind Zusatzleistungen?
Generell kann jede Vorlesung zu jeder Zeit gehört werden, auch Übungsscheine können bereits erworben werden. Sobald es darum geht, eine Prüfungsleistung abzulegen (Klausuren, mündliche Prüfungen, Praktikum), die nicht Teil Ihres Studiengangs ist, muss diese explizit vom Prüfungsausschuss als Zusatzleistung genehmigt werden. Sofern kein größerer Verzug in den bisherigen Studienleistungen festzustellen ist (Nachweis: aktueller Notenspiegel), erhalten Sie in der Regel die Genehmigung, die Zusatzleistung abzulegen, in Form eines Formulars. Für Leistungen aus dem Masterstudium Physik gibt es eine separate Regelung für den "Mastervorzug" (siehe weiter unten).
Werden auch nicht benotete Zusatzleistungen in meinem Zeugnis aufgeführt?
  • Zusatzleistungen werden nicht im Zeugnis selbst aufgeführt, sondern im Transcript of Records, unabhängig davon, ob sie benotet oder unbenotet sind. Zusatzleistungen müssen vom Prüfungsausschuss genehmigt werden. Sie können im Bachelorstudium insgesamt bis zu 30 ECTS-Punkte an Zusatzleistungen erwerben. Eine Eintragung von Zusatzleistungen ins Zeugnis muss beim Prüfungsausschuss beantragt werden.
    Die Anmeldung zu Prüfungen ist erst nach Genehmigung durch den Prüfungsausschuss möglich.  Der Antrag für eine Prüfung sollte innerhalb der ersten vier Wochen der Vorlesungszeit gestellt werden, in der die zu prüfende Veranstaltung stattfindet.
  • Weitere Studienleistungen können Sie beim Prüfungsausschuss unter Vorlage entsprechender Leistungsnachweise ("Scheine") anerkennen lassen (vgl. Anerkennung von Leistungen aus anderen Studiengängen). Auch diese werden im Transcript of Records aufgeführt.
Kann ich Master-Vorlesungen auch schon im Bachelorstudium hören und mir diese anrechnen lassen?
  • Zusatzleistungen aus dem Masterstudium ("Mastervorzug") werden automatisch bis zu einem Umfang von insgesamt 30 ECTS-Punkten genehmigt, sobald Sie mehr als 120 ECTS-Punkte im Bachelorstudium erworben haben. Über Ausnahmen entscheidet der Prüfungsausschuss.
  • Anmeldungen zum Mastervorzug sind derzeit über das Campus-Management-System noch nicht möglich. Lassen Sie sich diese Zusatzleistungen daher beim Prüfungsausschuss genehmigen (bitte aktuellen Notenspiegel mitbringen) und legen Sie die Genehmigung beim Prüfungssekretariat Physik (Physikhochhaus, Raum 9-13, Frau Müller) vor. Dort wird ein Zulassungsformular ausgestellt, mit dem Sie sich bei der/dem jeweiligen Lehrenden für die Prüfung anmelden können.
    Der Antrag muss innerhalb der ersten vier Wochen der Vorlesungszeit gestellt werden, in der die zu prüfende Veranstaltung stattfindet, andernfalls kann für das laufende Semester keine Genehmigung erteilt werden.
  • Das häufigste Beispiel für den Mastervorzug ist der zweite Teil des Praktikums Moderne Physik aus dem Masterstudium. In diesem Fall melden Sie sich mit dem Formular des Prüfungsausschusses direkt im Praktikum Moderne Physik an (Physikflachbau, Raum F1-24, Frau Huck).
Ich möchte eine externe Bachelorarbeit an einer anderen Einrichtung schreiben, ist das möglich? Was muss ich tun?
  • Der Prüfungsausschuss kann auf schriftlichen Antrag Bachelorarbeiten an fremden Universitäten, Forschungseinrichtungen oder Firmen (auch im Ausland) genehmigen. Hier finden Sie ein Formular zur Beantragung einer externen Bachelorarbeit.
  • Als interne/n Betreuer/in benötigen Sie eine/n Hochschullehrer/in der KIT-Fakultät für Physik. Weiterhin benötigen Sie eine/n externe/n Betreuer/in an der entsprechenden Einrichtung, welche/r mindestens promoviert sein muss.
  • Der Antrag an den Prüfungsausschuss muss von der/dem internen Betreuer/in durch Unterschrift auf dem Formular befürwortet werden. Bachelorarbeiten sind Teil Ihrer Ausbildung und dürfen daher nicht vergütet werden.